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Piaggio schafft das Scheckheft ab

  • scooterzine
  • 21. Feb. 2017
  • 2 Min. Lesezeit

Ab der Produktion von Ende Februar 2017 wird bei der Piaggio-Gruppe das Garantieheft, das bis dato sowohl mit den Motorrädern als auch den Rollern mitgeliefert wird, nach und nach abgeschafft.

Die Garantiebedingungen sind dann im neuen Dokument mit Namen “Garantie-Zertifikat” enthalten, das sowohl die allgemeinen Bedingungen als auch die Details der kommerziellen Garantie der Piaggio-Gruppe umfasst. Dieses Zertifikat wird vom Vertragshändler ausgedruckt und dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeugs zusammen mit der korrekt ausgefüllten Bescheinigung über Auslieferungskontrolle ausgehändigt werden.

Das Garantieheft beinhaltete auch Abschnitte um Inspektionen von der ausführenden Werkstatt eintragen zu lassen. Somit gehört mit Wegfall des Garantieheftes auch das klassische Scheckheft der Vergangenheit an.

Schon seit einigen Jahren sind die Vertragshändler der Piaggio-Gruppe dazu angehalten alle Wartungen an einem Kundenfahrzeug in einem Onlineportal des Herstellers zu registrieren. Der Händler erstellt dort ein Wartungscoupon, welches dem Kunden ausgedruckt und zusammen mit der Werkstattrechnung übergeben wird. Der berümte Stempel im Garantieheft/Scheckheft war eigentlich schon lange nur noch ein "unnötiges" Überbleibsel aus alten Tagen.

Für den Endverbraucher hat diese Regelung u.a. diese Vorteile:

  • Beim Werkstattbesuch muss kein Scheckheft mitgeführt werden.

  • Jede Vertragswerkstatt weltweit kann die Fahrzeughistorie einsehen und den entsprechenden Wartungsbedarf ermitteln.

  • Ein Austausch des Kilometerzählers kann nachvollziehbar registriert werden.

Auch nach der Garantiezeit hat die Onlineregistrierung Vorteile. So kann beispielsweise beim Gebrauchtfahrzeugkauf schnell überprüft werden ob der Kilometerstand zu Fahrzeug passt und ob alle Wartungsdienste ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Natürlich gilt dies nur für Wartungen, welche beim Piaggio Vertragshändler ausgeführt und auch ordentlich registriert wurden. Freie Werkstätten haben keinen Zugriff auf das Serviceportal.

Wer sein Fahrzeug zur Wartung zum Vertragshändler bringt, sollte also immer darauf achten neben der Rechnung auch das ordentlich ausgefüllte Wartungscoupon von seiner Werkstatt zu erhalten! Quelle: www.wms24.de

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