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Winterreifenpflicht für Rollerfahrer

  • scooterzine
  • 7. Feb. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Die für motorisierte Zweiräder seit 2013 in Deutschland geltende situative Winterreifenpflicht steht kurz vor dem Aus. Sowohl der federführende Verkehrsausschuss wie auch der Ausschuss für Innere Angelegenheiten und der Rechtausschuss empfehlen dem Bundesrat, der am 10. Februar beraten wird, bei der Novellierung der Straßenverkehrsordnung, motorisierte Zweiräder von der Winterreifenpflicht zu befreien. Nun steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus.

Nickt die Länderkammer die Vorlage ab, was wahrscheinlich ist, dann ist die seit 2010 für Zweiräder geltende Verordnung zum Frühjahr 2017 vom Tisch.

Seit Ende 2010 drohten Roller- und Motorradfahrern 60 Euro Bußgeld, wenn sie bei Glätte ohne Reifen mit M&S-Kennung oder "Flocken­Symbol" erwischt wurden. Dass es für viele motorisierte Zweiräder bis heute gar keine Winterreifen gibt, spielte dafür keine Rolle. Von Anfang an hat der Bundesverband der Motorradfahrer in Deutschland, BVDM, auf diesen Widerspruch hingewiesen und gegen die Winterreifenpflicht protestiert. "Die Änderung wäre ein Erfolg unserer Arbeit", freut sich BVDM-Vorsitzender Michael Lenzen.

Der Bundesverband der Motorradfahrer (BVDM e.v.), der von Anfang an gegen diese unsinnige Regelung gekämpft hat, freut sich über den voraussichtlichen Erfolg seiner Arbeit.

Befreiung auch für Gespanne

Wenn die Ausnahme für motorisierte Zweiräder

beschlossen wird, wären auch die vornehmlich im Winter gefahrenen Motorrad-Gespanne von der Winterreifenpflicht befreit. Zulassungstechnisch gelten Gespanne (anders als Trikes oder Threewheeler) als Einspur-Fahrzeuge.

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